Campingplatzordnung / AGB´s
Herzlich Willkommen auf dem Campingplatz Reichmann
Sehr geehrte Campingfreunde,
wir freuen uns, dass Sie unseren Campingplatz gewählt haben und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Unser Campingplatz ist vom 29.04. bis zum September geöffnet.
Die unmittelbare Betreuung der Campingäste und des Platzes erfolgt durch Campingwarte, an die Sie sich bei auftretenden Fragen jederzeit wenden können.
Damit Ihr Aufenthalt angenehm und entspannend abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:
1. ANKUNFT
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet. Für die Anmeldung benötigen wir ihre Ausweise (gesetzliche Meldepflicht). Dies gilt auch für Kurzzeit-Besucher. Alleinreisende Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Eine Prüfbescheinigung für Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen (Gas-TÜV) wird benötigt. Personen mit ansteckenden Krankheiten können nicht als Gäste aufgenommen werden. Mit der Anmeldung erklärt der Camper, frei von solchen Krankheiten zu sein und bestätigt die Einhaltung dieser Campingplatzordnung.
2. GÄSTE
Tagesbesucher müssen sich bei Eintritt in den Campingplatz an der Rezeption melden und die entsprechende Gebühr entrichten. Es gilt die aktuelle Preisliste.
3. FAHRZEUGE
Autos und Motorräder müssen so neben dem Zelt oder Wohnwagen geparkt werden, dass sie den Verkehr und die Nachbarn nicht behindern. Pro Stellplatz ist grundsätzlich nur ein Auto zugelassen. Für weitere Autos bestehen die Abstellmöglichkeiten auf den ausgeschilderten Parkplätzen. Generell gilt im ganzen Campingplatzbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h.
4. LÄRM
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Campinggäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere Radios, Fernseher, Musikanlagen, sowie Musikinstrumente, etc. sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Fußballspielen ist generell nur in dem dafür vorgesehenen Gelände erlaubt.
5. PLATZRUHE
Von 23:00 bis 06:00 Uhr sind bei uns Ruhezeiten. Während dieser Zeit ist es nicht erlaubt, den Campingplatz mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Gäste, die während der genannten Zeit auf das Gelände möchten, werden gebeten, ihre Fahrzeuge auf den vor dem Campingplatz befindlichen Parkplatz abzustellen und die Fußgängereingänge zu benützen. Sportliche Aktivitäten, die Lärm entstehen lassen, sind während der Ruhezeiten nicht möglich.
6. SICHERHEIT/GEFAHRENQUELLEN
Es ist nicht gestattet auf dem Campingplatz Gräben zu ziehen oder seinen Stellplatz zu umzäunen. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör gefährdet wird. Kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen durch gut ersichtliche Markierungen.
7. SAUBERKEIT
Sanitäre Anlagen
Wir bitten Sie die Sanitäranlagen nicht mit Straßenschuhen zu betreten und sauber zu verlassen. Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten der Anlagen nur mit Begleitung Erwachsener gestattet.
Gemeinschaftsbereiche
Hinterlassen Sie keine privaten Gegenstände oder Nahrungsmittel. Im Gemeinschafts-Kühlschrank verwahrte Lebensmittel kennzeichnen Sie bitte mit Name, Stellplatznummer und Datum.
8. MÜLLENTSORGUNG
Unser Müll-Konzept basiert auf ökologischen Prinzipien. Der Müll muss daher getrennt und in den dafür vorgesehenen Containern bzw. Behältern entsorgt werden. Wenn es sich um Müllsäcke handelt, bitten wir Sie jene nur verknotet zu entsorgen, dass dies nicht zu Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen führt.
9. GRILLEN/LAGERFEUER
Lagerfeuer bzw. offenes Feuer ist auf dem ganzen Campingplatzgelände verboten. Grillen ist nur auf den dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann der Platzwart ein Grillverbot aussprechen.
Das Rauchen ist nur auf dem eigenen Stellplatz oder in der dafür vorgesehenen Raucherzone gestattet.
In der Hauptsaison von 25.06.bis 31.08. ist das Grillen nur mit einem Gasgriller erlaubt.
10. BESCHÄDIGUNG
Bei Beschädigung an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes haftet der Schadensverursacher. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch Dritte sowie Verletzungen oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen daher eine private Vorsorge in Form einer Versicherung.
11. KINDER
Für Kinder steht ein Spielplatz zur Verfügung. Eltern haben Ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie für Schäden, die durch die Kinder verursacht werden.
12. HAUSTIERE
Alle mitgebrachten Haustiere müssen angemeldet und dürfen nur angeleint geführt werden. Es darf vom Tier keine Gefahr oder nicht hinnehmbare Störung ausgehen. Verunreinigungen durch Tiere sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Sollte dies trotzdem mal passieren, sind diese durch den Tierhalter umgehend zu entfernen.
13. HAUSRECHT
In Ausübung des Hausrechtes darf die Geschäftsleitung die Aufnahme von Personen verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz erscheint. Alkoholisierten Gästen und Besuchern ist der Aufenthalt auf dem Campingplatz untersagt.
14. ABREISE
Die Abreise hat bis 12 Uhr zu erfolgen. Anderenfalls wird ein weiteres Übernachtungsentgelt eingehoben. Bitte verlassen Sie Ihren Stellplatz in einem sauberen Zustand.
15. DAUERCAMPER/LANGZEITCAMPER
Vertrag/Stellplatzentgelt
Der Vertrag beginnt mit 1.5. des Jahres und endet mit 30.09. . Änderungen sind schriftlich mitzuteilen.
Elektrische Anlagen
Die durch den Camper angeschlossenen elektrischen Anlagen haben den gültigen DIN/VDE-Vorschriften zu entsprechen und sind auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen.
Strom/Gas/Wasser
Zur Erfassung des Stromverbrauchs haben Camper einen amtlich geeichten Stromzähler zu unterhalten. Dies gilt auch für Wasserzähler. Gasanlagen und Gasheizungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und sind vom Camper regelmäßig warten zu lassen. Für etwaige Schäden haftet der Camper selbst. Die Abrechnungen erfolgen zum ___________________________.
Sicherheit
Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Regen, Schneefall sowie Frost überzeugen Sie sich bitte selbst ob die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Die Wege können nicht zu jederzeit und in jedem Fall geräumt werden.
Zusätzliches
Bauliche Veränderungen an Wohnwagen oder an sonstigen Einrichtungen, sind nur mit schriftlicher Zustimmung möglich. Die Pflege von Bäumen und Sträuchern ist nur mit Absprache des Campingplatzbetreibers möglich.
Unsere Stornobedinungen für Camping sind:
4 Wochen vor Anreise 60% des Buchungspreises
3 Wochen vor Anreise 70% des Buchungspreises
2 Wochen vor Anreise 80% des Buchungspreises
1 Woche vor Anreise 90% des Buchungspreises
Am Anreisetag 100% des Buchungspreises
Bei Krankheit oder Todesfall entfällt die Stornogebühr
Anzahlungen werden nur abgerechnet, wenn der gesamte gebuchte Zeitraum absolviert wurde.
Ansonsten keine Rückzahlung
Bei Todesfall oder Krankheit wird die Anzahlung zurücküberwiesen
Der Campingplatzbetreiber:
Camping Reichmann
Pächter: Rainer Robin











